Häufige Fragen zur Botulinumtoxin-Therapie
Botulinumtoxin (bekannt als Botox) ist ein hochwirksames Medikament, das in der Neurologie gezielt eingesetzt wird, um die Signalübertragung zwischen Nerven und Muskeln vorübergehend zu blockieren. Dadurch wird eine überaktive Muskulatur entspannt.
• Chronische Migräne: Zur deutlichen Reduktion der Anzahl und Intensität von Kopfschmerztagen, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken.
• Neurologische Bewegungsstörungen: Zur gezielten Entspannung bei unwillkürlichen Muskelkrämpfen wie dem Lidkrampf (Blepharospasmus) oder Schiefhals (zervikale Dystonie).
• Spastik: Zur Lockerung steifer Muskeln, beispielsweise nach einem Schlaganfall, um die Beweglichkeit und Pflege zu erleichtern.
Die Ärztin injiziert den Wirkstoff mit einer extrem feinen Nadel direkt und hochpräzise in die zuvor exakt festgelegten Muskelpunkte. Das Einstechen ist kaum spürbar und vergleichbar mit einem kleinen Piks. Die gesamte Behandlung dauert meist nur 10 bis 15 Minuten. Die Wirkung baut sich innerhalb weniger Tage auf und hält in der Regel für etwa 3 bis 4 Monate an, danach kann die Behandlung wiederholt werden.
Eine spezielle Vorbereitung Ihrerseits ist nicht notwendig. Wenn Sie jedoch blutverdünnende Medikamente (wie Marcumar, Eliquis, Xarelto etc.) einnehmen, an einer Blutgerinnungsstörung oder an bestimmten Muskelerkrankungen (wie Myasthenie) leiden, teilen Sie uns dies bitte unbedingt vorab mit.
Ja, Sie können die Praxis direkt nach dem Termin wieder verlassen und Ihrem Alltag nachgehen. An den Einstichstellen können kurzzeitig kleine Rötungen oder Schwellungen auftreten. Sie sollten am Behandlungstag lediglich auf schwere körperliche Anstrengung, Sport, Saunagänge und Massagen im behandelten Bereich verzichten.
Das hängt vom Grund der Behandlung ab:
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Bei medizinischer Notwendigkeit: Bei zugelassenen neurologischen Diagnosen (wie chronischer Migräne nach Vortherapie, Spastiken oder Dystonien) werden die Kosten der Therapie in der Regel vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
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Als Wunschleistung (IGeL): Liegt keine der Regelkassen-Indikationen vor, Sie wünschen die Behandlung aber dennoch aus medizinischen Gründen, informieren wir Sie vorab transparent über die Abrechnung als Selbstzahlerleistung.